Whistleblowergesetz von Bundesrat beschlossen

Wenig harmonisch verlief im Bundesrat, der Länderkammer des österreichischen Parlaments, die Debatte zum neuen HinweisgeberInnenschutzgesetz. Die Opposition hält die Bestimmungen für unzureichend und stimmte in diesem Sinne wie im Nationalrat geschlossen gegen das Gesetzespaket.

So qualifizierte etwa der Wiener SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes als “Witz”. Viele Materien wie Betrug oder Veruntreuung würden nicht erfasst. Damit sei es etwa äußerst fraglich, ob ein Parteimitarbeiter, der die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze melden wolle, in den Schutzbereich des Gesetzes falle. Auch die Aufdeckung des Wirecard-Skandals durch einen Whistleblower wäre wahrscheinlich nicht umfasst. Obrechts Parteikollege Stefan Schennach sieht außerdem die von der EU vorgegebene Beweislastumkehr zugunsten von Hinweisgeber:innen unzureichend umgesetzt.

Ähnlich wie Obrecht argumentierte NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Es sei zwar zu begrüßen, dass endlich ein Gesetz vorliege, dieses habe aber viele Mängel, meinte er. Durch die komplexe Formulierung gebe es viele Unsicherheiten, was den Anwendungsbereich des Gesetzes betrifft. Es sei schwierig festzustellen, ob ein Hinweis in den Schutzbereich des Gesetzes fallen würde. Zudem seien außerhalb von EU-Recht nur einzelne innerstaatliche Straftaten umfasst, nicht aber etwa Mobbing, Diskriminierung, Menschenhandel oder Untreue. Arlamovsky hofft nun auf die für 2026 vorgesehene Evaluierung des Gesetzes, die seiner Ansicht nach die Chance bietet, die Unzulänglichkeiten des Gesetzes auszubessern.

Ausdrücklich begrüßt wurde das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz hingegen von Elisabeth Kittl (Grüne) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP). Man gehe mit dem Gesetz in mehreren Punkten über die EU-Vorgaben hinaus, betonte Kittl. So habe man etwa auch Korruptionsstraftatbestände in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen. Zudem hätten die externen Meldestellen den ausdrücklichen Auftrag, Hinweisgeber:innen zu beraten. Ebenso sei eine Prozesskostenhilfe durch Interessenvertretungen vorgesehen.

Allgemein hob Kittl die Bedeutung des Schutzes von Hinweisgeber:innen hervor. Wer sich “mit den Mächtigen” anlege, würde viel riskieren, Beruf, Geld, Erfolg und Gesundheit. Zudem sieht sie das Gesetzespaket als wichtigen Schritt zur Korruptionsprävention im öffentlichen Bereich. Auch Eder-Gitschthaler hält es für notwendig, “alles zu tun”, um Informantinnen und Informanten zu schützen.

Dass die einschlägige EU-Richtlinie erst mit einiger Verzögerung umgesetzt wird, begründete Eder-Gitschthaler mit der Komplexität der Materie. Auch sei es der ÖVP wichtig gewesen, kleine Unternehmen nicht mit bürokratischen Hindernissen zu überfordern. (PK/IIM)