Kampf gegen Hassreden

Düsseldorf, 24. Mai 2023 – Dem Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz kommt höchste Bedeutung zu. Um diesem besorgniserregenden Phänomen effizienter entgegenzutreten, intensivieren die föderalen, deutschen Medienaufsichts-Behörden und das deutsche Bundeskriminalamt ihre Zusammenarbeit. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an das BKA melden

Im Rahmen dieser Kooperation prüft das Bundeskriminalamt die angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten. 

“Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern kann es uns gelingen, einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz wirksam entgegenzuwirken und eine konsequente Strafverfolgung der dort begangenen strafbaren Hassrede zu gewährleisten. Bis heute haben diese mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen. Das macht deutlich, dass die Kooperation zwischen den Medienanstalten und dem BKA ein erfolgsversprechendes Modell zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz darstellt. Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um”, so BKA-Präsident Holger Münch zur Kooperation. 

“Die Rechtsdurchsetzung im Netz ist ein ständiger Balanceakt zwischen dem Grundgedanken einer freien Mediennutzung einerseits und dem effektiven Schutz vor teilweise drastischen Rechtsverletzungen andererseits. Es ist sicher ein langer Weg, auf dem die enge, vertrauensvolle und vor allem effiziente Zusammenarbeit zwischen BKA, den Landesbehörden und den Medienanstalten der Länder ein wichtiger Schritt ist. Unsere Kooperation beweist auch, dass funktioniert, was Viele gar nicht für möglich halten: Eine effektive Rechtsdurchsetzung im Netz in einem dezentralen, föderalen System. Wenn das kein gutes Beispiel auch für andere Arbeitsprozesse in Europa ist, dann weiß ich es auch nicht.”, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen BKA und den bundesdeutschen Medienanstalten. (OTS/IIM)